Die Krankenkasse AOK muss in Baden-Württemberg ein Bußgeld in Höhe von
1.24 Millionen Euro zahlen. Die dortige AOK
nutzte im Zeitraum zwischen 2015 und 2019 widerrechtlich die Daten von
Gewinnspielteilnehmern zu Werbezwecken.
So wurden mehrere Gewinnspiele veranstaltet, bei denen nach mehreren
personenbezogenen Daten gefragt wurde.
Teilnehmer hatten unter anderem auch die Option anzugeben, ob die
Daten auch für Werbezwecke verwendet werden dürfen.
Trotz interner Richtlinien und Datenschutz Schulungen, funktionierte
die Umsetzung nicht datenschutzkonform.
Die AOK reagierte umgehend und arbeitet mit der Datenschutzbehörde zusammen.
Quellen:
https://www.heise.de/news/DSGVO-Verstoss-AOK-Baden-Wuerttemberg-soll-1-2-Millionen-Euro-geldbuessen-4799680.html
https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/12198-aok-dsgvo-bussgeld.html