Im Fall ‚United States of America v. Microsoft Corporation‘ (wir berichteten zuletzt am 04.07.2001) wurde nun vom Gericht die Offenlegung des Quell-Codes von Windows gegenüber den klagenden Bundesstaaten angeordnet (http://www.dcd.uscourts.gov/microsoft-2001.html).
Das ‚Department of Justice‘ hat ausserdem nun die 47 bedeutsamsten öffentlichen Kommentare im Internet publiziert (http://www.usdoj.gov/atr/cases/ms-major.htm). Öffentliche Kommentare konnten innerhalb einer 60tägigen Frist beim U.S. Justizministerium eingereicht werden. Als ‚major‘ eingestuft wurden dabei nicht nur Kommentare großer Unternehmen wie z.B. von ‚AOL Time Warner‘, sondern auch solche amerikanischer Privatleute.