#LSR – Leistungsschutzrecht kommt

Nun also doch: Das Leistungsschutzrecht (kurz: LSR) ist heute Morgen im Bundestag nach zweiter und dritter Beratung in einer namentlichen Abstimmung verabschiedet worden. Am Ende standen 293 Ja-Stimmen 243 Gegenstimmen und drei Enthaltungen gegenüber. Die Koalitionsmehrheit hat sich somit durchgesetzt. Zuletzt war der Entwurf des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes noch von der Tagesordnung genommen worden und stand unverändert in der Kritik. Zahlreiche namhafte Netzpolitiker und Rechtswissenschaftler haben Zweifel an der Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes geäußert. So hatten etwa Prof. Dr. Alexander Blankenagel und Prof. Dr. Wolfgang Spoerr von der Humboldt Universität Berlin in einem Gutachten, das im Auftrag von eco (Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V.) und der Google Germany GmbH erstellt wurde, das geplante Gesetz als verfassungswidrig eingestuft. Im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages (DIP) lässt sich die Entwicklung des nun verabschiedeten Gesetzes mit allen dazugehörigen Dokumenten nachverfolgen. Es bleibt abzuwarten wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt werden wird und ob es den Weg durch den Bundesrat ohne Probleme finden wird. 

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