Das Landgericht Düsseldorf hat mit einer einstweiligen Verfügung dem Betreiber einer Suchmaschine untersagt, den Markennamen „Aladon“ innerhalb der Trefferanzeige aufzulisten (http://www.aufrecht.de/3824.html). Der Kläger sah seine eingetragene Marke beeinträchtigt, weil vor seinem Eintrag in der Trefferliste Mitbewerber verlinkt eingeblendet wurden, während seine eigene Webpräsenz nicht verlinkt war.