LG Braunschweig: Urteil über die Benutzung von Marken als Google AdWords

Das Landgericht Braunschweig hatte in einem Verfahren über die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung fremder Markenbegriffe innerhalb so genannter AdWords von Werbe-Anzeigen zu entscheiden. Hintergrund war die Klage eines Versicherungs- und Finanzdienstleisters gegen ein Konkurrenzunternehmen. Der Antragsgegner hatte bei der Suchmaschine Google eine Anzeige geschaltet und dabei als AdWord (Schlüsselbegriff) auch die Firmenbezeichnung des Klägers angegeben. Dies führte dazu, dass bei Eingabe des Wortzeichens durch den Internetnutzer die Anzeige des Beklagten in der Werbespalte erschien. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass hier eine Markenrechtsverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vorliegt, weil beim Internetnutzer eine Verwechslungsgefahr bestehe. Dabei sei es unerheblich, ob der Markenbegriff für den Internetnutzer sichtbar sei. Vielmehr reiche es aus, dass der Begriff dazu verwendet werde, auf die Internetseiten der Konkurrenz hinzuweisen.

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