Das OLG Köln veröffentlicht auf seinen Seiten den Zustimmungsbeschluss des LG Bonn zum Antrag der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Dr. Helmut Kohl unter Auflagen gem. § 153a StPO einzustellen (http://www.olg-koeln.nrw.de/home/presse/urteile/lg-bonn.htm).