Mit Urteil vom 14.01.2003 hat das Landgericht Berlin den unerwünschten Versand von SMS-Werbung als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers untersagt (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030078.htm). Nach Ansicht des Gerichts ist einzelne Unterlassungsanspruch mit 2.500 Euro zu bewerten.