Auf der Seite von ‚digitale informationssysteme – Agentur für neue Medien‘ gibt es im Bereich ‚Net & Law‘ ein ‚Lexikon des Rechts‘, in dem juristische Fachbegriffe, Abkürzungen und internetspezifische Fremdwörter für Nichtjuristen verständlich erklärt werden (http://www.digi-info.de/recht/lexikon/).