Lektüretipp mit Diskussionsanstoß: „Jeder Mensch“ braucht neue EU-Grundrechte?

In seinem aktuellen Buch „Jeder Mensch“ und der diesem zugrundeliegenden Petition streitet Ferdinand von Schirach – unterstützt durch die Stiftung Jeder Mensch e.V. und renommierte Europa- und Staatsrechtler – für neue Europäische Grundrechte (in der Charta der Europäischen Grundrechte EU-GrCh). Die Unterschriftenaktion soll ein „EU-Grundrechte-Konvent“ erzwingen und zu einer Änderung der EU-GrCh führen. Die Forderung zur Erweiterung insb. der digitalen Grundrechte steht auch im historischen Kontext zu den (vorerst gescheiterten) Bestrebungen zu einer Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union („Digitalcharta“), die u.a. von Prof. Dr. Hoffman-Riem, Juli Zeh und Yvonne Hofstetter bereits 2016 vorangetrieben worden ist.

Als Erweiterung der aktuellen Fassung der EU-GrCh fordert v. Schirach sechs neue Europäische Grundrechte, die neben der Umwelt auch die Digitalisierung, Globalisierung und das wachsende Problem der „Fake News“ betreffen. Auch die u.a. im einfachgesetzlichen bzw. sekundärrechtlichen IT- und Datenschutzrecht bereits ausgeformten (digital-relevanten) EU-Grundrechte in Art. 7, 8 EU-GrCh (i.V.m. Art. 16 AEUV) sollen durch die Petition erweitert werden. Das Buch und die Petition sollen zugleich einen Diskussionsanstoß und einen Zukunftsauftrag liefern.

 

Die geforderten neuen EU-Grundrechte sind:

Artikel 1 – Umwelt

Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben. 

Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung

Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten. 

Artikel 3 – Künstliche Intelligenz

Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen. 

Artikel 4 – Wahrheit

Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.

Artikel 5 – Globalisierung

Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden. 

Artikel 6 – Grundrechtsklage

Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.

 

Weiterführende Links:

https://www.pressetext.com/news/-jeder-mensch-ferdinand-von-schirach-fordert-weiterentwicklung-der-europaeischen-verfassung.html

https://you.wemove.eu/campaigns/fur-neue-grundrechte-in-europa

https://www.penguinrandomhouse.de/Buch/Jeder-Mensch/Ferdinand-von-Schirach/Luchterhand-Literaturverlag/e586345.rhd