Die europäische Union publiziert
kostenlos im Internet die vorhandenen konsolidierten Fassungen der geltenden
Gesetzgebung in allen Arbeitssprachen der Gemeinschaft. Es handelt sich hierbei
um konsolidierte Texte in dem Sinne, daß zu einem bestimmten Zeitpunkt
alle obengenannten Änderungen in die jeweiligen Rechtstexte integriert
sind, so daß diese Texte leichter verständlich sind. Die Texte sind
systematisch in zwanzig Rubriken eingeteilt, die der Klassifikation des "Verzeichnisses
der gültigen gemeinschaftlichen Gesetzgebung und anderer Akte der
gemeinschaftlichen Einrichtungen" folgen. Mit der Veröffentlichung
verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, das Gemeinschaftsrecht
leichter zugänglich zu machen.