Kompromiss Urheberrecht

Am 11.4.2003 wurde ein Kompromiss zur Neugestaltung des Urheberrechts vom Deutschen Bundestag verabschiedet, der einen Konsens zwischen den Interessen der Wissenschaft und der Kultur sowie den wissenschaftlichen Verlagen schaffen soll. Von besonderem Interesse ist der neu gefasste § 52a Urheberrechtsgesetz. Danach dürfen Lehrer zukünftig wissenschaftliche Artikel, die sie bisher nur als Kopie verteilen konnten, den Schülern auch in digitaler Form am Bildschirm zugänglich machen. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Professoren und Wissenschaftler (http://www.bmj.de/ger/service/pressemitteilungen/10000695/).

Einen Überblick über die bisherige Entwicklung erhält man auf den Seiten des ‚Instituts für Urheber- und Medienrecht‘ in München (http://www.urheberrecht.org/).

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