Kolumbien: Urheberstrafrecht verschärft

Aufgrund der jetzt vom Senat verabschiedeten „Ley 1032“ werden u. a. die Artikel 271 und 272 des kolumbianischen Strafgesetzbuches geändert. Demnach wird z.B. das unerlaubte Kopieren einer CD unter Umgehung des Kopierschutzes künftig härter bestraft werden. Sowohl das Kopieren selbst (Art. 271) als auch das Umgehen des Kopierschutzes (Art. 272) wird mit Freiheitsstrafe zwischen vier und acht Jahren bzw. Geldstrafe geahndet. Die kolumbianische Rechtsanwältin und Expertin fürs Urheberrecht Carolina Botero weist in einem Artikel darauf hin, dass dann das Kopieren unter Umgehung des Kopierschutzes härter bestraft werde als der sexuelle Missbrauch an einem Minderjährigen, da im ersteren Fall zwei Straftatbestände, im letzteren Fall lediglich ein Straftatbestand verwirklicht werde.

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