Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag: BKA für unerkannte Online-Durchsuchungen gewappnet

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage eines Abgeordneten der Linkspartei im Deutschen Bundestag ergibt sich, dass das Bundeskriminalamt (BKA) bereits im Besitz einer einsatzfähigen Software für die unerkannte Online-Durchsuchung von Computersystemen ist. Ein Programm zur Quellen-TKÜ wird aktuell noch entwickelt. Rechtsgrundlage für den präventiven Einsatz der Online-Durchsuchung ist § 20k BKAG.

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