Die Seite „Virtual Land Dispute Class Action“ informiert über die Sammelklage von Evans, Spencer, Spencer und Carter gegen Linden Research, Inc., and Philip Rosedale über die „Enteignung“ virtuellen Lands in Second Life. Die Kläger haben Klage vor dem U.S. District Court for the Eastern District of Pennsylavnia erhoben, um sich gegen die neuen Terms of Service (TOS) von Linden Labs zu wehren. Durch die Klage sollen unteren anderem die Rechte der Erwerber virtuellen Landes und etwaige Ansprüche bei „Enteignungen“ geklärt werden. So hatte Linden Labs in den Geschäftsbedingungen von Second Life stets betont, dass die virtuellen „Linden Dollars“ eine Währung seien, es „virtuelles Eigentum“ gäbe und Erwerber der virtuellen Grundstücke auch „Property Ownership“ erhielten. Durch eine Änderung in den Geschäftsbedingung mussten die Nutzer entweder ihre „Enteignung“ akzeptieren oder wurden ganz vom Zugriff auf Second Life ausgeschlossen. Eine Kopie der Klageschrift (Az.: 2-:10-cv-01679-ER) vom 15. April 2010 ist online verfügbar und beschreibt ausführlich die Änderung diverser Bezeichnungen zum Eigentum.
In diesem Zusammenhang sei auch auf 2 deutsche Aufsätze hingewiesen, die sich mit der rechtlichen Bewertung virtueller Gegenstände befassen: Pamela Koch über „Die rechtliche Bewertung virtueller Gegenstände auf Online-Plattformen“ aus dem Jahr 2006 sowie Jan-Peter Psczolla über „Virtuelle Gegenstände als Objekte der Rechtsordnung“ von 2009.