Klage von YouTube gegen NetzDG

Google Irland hat im Namen von YouTube Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die jüngsten Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingelegt und parallel Eilrechtsschutz beantragt.

Mit der Klage und dem Antrag im Eilverfahren, die am 16. Juli eingegangen sind, möchte Google erreichen, dass YouTube die neue Meldepflicht  für strafrechtlich relevante Inhalte ans Bundeskriminalamt sowie das sogenannte Gegenvorstellungsverfahren um entfernte Beiträge nicht umsetzen muss.

Google wendet sich gegen den ab Februar 2022 geltenden  §3a NetzDG, der unter anderem bei einem bloßen Verdacht strafbarer Inhalte die Meldung personenbezogener Daten, die jeweiligen Nutzernamen, IP-Adressen und Port-Nummern, an das BKA vorsehe.

In der Klage führt Google neben der Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Unternehmen die fehlende rechtsstaatliche Kontrollen sowie das Entstehen umfassender Datenbanken mit personenbezogenen Daten einer großen Zahl von Nutzer:innen an.

Auch im Zusammenhang mit dem Gegenvorstellungsverfahren beklagt Google Übertragung faktisch staatlicher Aufgaben und befürchtet, dass selbst im Fall einer Anonymisierung der Daten des Beschwerdeführers und des Nutzers die vollständige Anonymität nicht gewährleistet werden könne.

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