Kinderpornographie: Schutzalter angehoben

Das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie wurde am 4. November 2008 verkündet und ist am 5. November 2008 in Kraft getreten. Dadurch ist nun laut § 184c StGB unter anderem auch die Verbreitung und der Besitz von pornographischen Schriften strafbar, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften). Hintergrund des Rahmenbeschlusses war die immer stärkere Verbreitung von Kinderpornographie durch den Einsatz neuer Technologien und des Internet. Eine Zusammenfassung des Rahmenbeschlusses, der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses stehen ebenfalls online.

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