KI von Europäischem Patentamt nicht als Erfinder anerkannt

Das Europäische Patentamt hat nach einer mündlichen Verhandlung Ende Dezember klargestellt, dass eine Maschine nicht als Erfinder anerkannt werden kann.
Die Entscheidung des Patentamtes erging infolge von 2 Anträgen auf gewerblichen Rechtsschutz, in denen eine konnektionistische KI namens „Dabus“ als Schöpfer eines Behälters zur Aufbewahrung von Nahrungsmitteln in Schneeflockenform und von „Geräten und Verfahren“, die Rettungsbedürftigen zu erhöhter Aufmerksamkeit verhelfen sollen, angegeben wurde.
Um den Anforderungen des Europäischen Patentübereinkommens zu genügen, müsse jedoch ein Mensch als Erfinder eingetragen werden, so das Europäische Patentamt.
Stephen Thaler, Erfinder von Dabus, hatte sich bei Antragstellung als Rechtsnachfolger von Dabus ausgewiesen.  Er begründete die Anträge damit, dass mit Dabus erstmals KI den konzeptionellen Akt ausgeführt habe, der die Basis der Erfindungen gewesen sei, weshalb die KI, wäre sie eine natürliche Person, unzweifelhaft Schöpfer wäre.

Quellen:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rechtsschutz-Europaeisches-Patentamt-erkennt-KI-nicht-als-Erfinder-an-4628142.html

https://www.epo.org/news-issues/news/2019/20191220.html

Patentanmeldungen:
https://data.epo.org/publication-server/pdf-document?pn=3564144&ki=A1&cc=EP&pd=20191106
https://data.epo.org/publication-server/pdf-document?pn=3563896&ki=A1&cc=EP&pd=20191106