Kennzeichnungen für eMail

Seit dem heutigen Mittwoch müssen in den USA gewerbliche eMails mit sexuellem Inhalt in Großbuchstaben mit „sexually-explicit“ markiert sein. Dies und weitere Auflagen regelt die seit heute nach dem CAN-SPAM-Act, 15 USC §7702 ff. in Kraft getretene Verordnung 16 CFR 316 „Label for Email Messages Containing Sexually Oriented Material“ (http://edocket.access.gpo.gov/2004/04-8679.htm).

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