Keine großformatige Wahlsichtwerbung im Stadtgebiet von Saarbrücken

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat laut eigener Pressemitteilung bestätigt, dass keine großformatige Wahlsichtwerbung im Stadtgebiet von Saarbrücken im Rahmen des Wahlkampfs 2009 erfolgen darf. Eine politische Partei hat während des Wahlkampfes 2009 keinen Anspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von großformatigen Wahlplakattafeln des Formats 18/1 in der Größe 3,56 m x 2,52 m im Bereich der Landeshauptstadt Saarbrücken. Das Oberverwaltungsgericht hat damit eine Beschwerde des CDU-Kreisverbands Saarbrücken-Stadt zurückgewiesen, nachdem bereits das Verwaltungsgericht des Saarlandes (Beschluss vom 16.04.2009 [Aktenzeichen: 10 L 248/09]) zu seinen Ungunsten entschieden hatte. Der Kreisverband hatte versuche, die Landeshauptstadt Saarbrücken zu verpflichten, ihm zu gestatten, großflächige Wahlplakattafeln an 64 Standorten im Stadtgebiet Saarbrücken in der Zeit vom 27.4.2009 bis zum 27.9.2009 aufzustellen.

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