Kazaa-Urteil

Der District Court for the District of Columbia hat am 21.01.2003 den Provider Verizon dazu verurteilt, die persönlichen Daten eines Kazaa-Benutzers an die Recording Industry Association of America herauszugeben. Die Musikindustrie hatte Nachweise für mehr als 600 Download-Angebote des Benutzers an Musikstücken vorgelegt (http://www.dcd.uscourts.gov/02-ms-323.pdf). Das Gericht vertritt die Auffassung, dass auch Access-Provider der DMCA-Vorschrift 17 USC § 512 (h) unterliegen.

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