Kanada: Telekommunikationsunternehmen müssen Kosten für Erhebung und Herausgabe von Verbindungs- und Nutzerinformationen an Gerichte selbst tragen

In einem Urteil vom 28.03.08, welches diese Woche veröffentlich worden ist, weist der Supreme Court of Canada eine Klage des Telefonanbieters Tele-Mobile ab. Dieser wollte einer Aufforderung zur Herausgabe von Verbindungsdaten nicht nachkommen, solange er keine Entschädigung für das Sammeln und Bereitstellen dieser Informationen bekommt.
Grundlage der Auskunftspflicht in Kanada ist eine „production order“ im Criminal Code. Diese erlaubt es einem Richter, eine Dritte Person dazu zu verpflichten, Informationen zu erheben und dem Gericht zu übergeben, insofern der Richter der Überzeugung ist, dass diese Daten für den Ausgang einer Verhandlung erheblich sind. Dieser Paragraph wird in Kanada regelmäßig dazu benutzt, von Providern und Telefonanbietern Verbindungsdaten zu erhalten und Menschen zu überwachen. Mit dem Urteil 28.03.08 vom hat das Gericht nun festgestellt, dass kein Anspruch auf Aufwandsentschädigung für die Verpflichteten besteht und das Gesetzt einem Richter keinerlei Möglichkeit gibt, eine solche festzusetzen oder zu beschließen.
Diese Entscheidung ist auch in Hinblick auf die seit 01.01.08 in Deutschland in Kraft getretenen Verbindungsdatenspeicherung interessant, welche ebenfalls keinerlei Entschädigung vorsieht, obwohl in der zugrunde liegenden EG-Richtlinie ein Artikel den Nationalstaaten die Möglichkeit gab, eine Entschädigung festzulegen.

Related Links