Das „Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz“ (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) ist am 29. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 1. April 2005 in Kraft getreten (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0837.pdf). Ermöglicht wurde damit der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten und die Führung von elektronischen Gerichtsakten. Zur Sicherstellung der Authentizität der Dokumente sieht das Gesetz die qualifizierte elektronische Signatur vor.