Das Bundeskabinett hat heute, am 28. Juli das Justizkommunikationsgesetz beschlossen, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anwaltschaft regelt, unter denen sie ihre Schriftsätze statt in Papierform künftig elektronisch bei Gericht einreichen können (http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=1534). Der Gesetzestext ist auf den Seiten des Bundesjustizministeriums im PDF-Format abrufbar (http://www.bmj.de/media/archive/720.pdf).