Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante (Spanien) hat den Tarzanschrei als eingetragene Marke zugelassen. Bereits seit 2005 akzeptiert das HABM Sonogramme für Hörmarken, wenn ihnen eine MP3-Datei beiliegt. Eine Anmeldung, die den Tarzan-Schrei in Noten fasst, ist bereits eingetragen, eine weitere Anmeldung vom Mai 2006, welche die grafische Darstellung mit einer MP3-Datei verbindet, hat das Eintragungsverfahren nun auch durchlaufen.