Jura light: Fußballgrundgesetz

Aus aktuellem Anlass möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Karlsruher Bundesverfassungsrichter Udo Steiner die deutsche Verfassung um ein satirisches Fußballgrundgesetz bereichert hat (http://www.focus.de/fussball-gg/). Im Hinblick auf die bevorstehende EM könnte Art. 4 Abs. 1 einschlägig sein: „Die Freiheit im Fußball an alles zu glauben kann nicht eingeschränkt werden. Diese Freiheit schließt den Glauben an Fußballwunder ein.“

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