Jugendschutz im Web

Das AG Neuss hat einen Anbieter von Pornografie im Internet wegen Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt. Es argumentierte, die Eingabe der Personalausweis- oder Kreditkartennnummer reiche für einen wirksamen Jugendschutz nicht aus, da man passende Nummern mithilfe von Google im Internet finden kann (http://www.aufrecht.de/index.php?id=759).

Diesem Urteil zufolge sind fast alle pornografischen Websites im Internet ein Verstoß gegen § 184 StGB.

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