Job-Daten in Internetforen – Suche und Auswertung zulässig

Arbeitgeber dürfen grundsätzlich auch in Internetforen und sozialen Netzwerken personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Stellenbewerbern auswerten. Dies geht aus einer kürzlich veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Links-Fraktion im deutschen Bundestag hervor. Das für die Antwort verantwortliche Bundesministerium für Soziales und Arbeit weist in der Antwort jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich Arbeitgeber hierbei an die gesetzlichen Vorgaben zu halten hätten und insbesondere die Angemessenheit solcher Auswertungen konkret zu beachten sei.

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