Am 20.3.2006 ist in Japan das geänderte Reisepassgesetz in Kraft getreten. Der neue Pass soll einen Chip enthalten, in dem neben den Angaben zur Person des Halters auch ein digitales Gesichtsfoto gespeichert ist. Die in dem Chip enthaltenen Daten werden durch Verschlüsselung geschützt; die gespeicherten Daten können nur dann abgelesen werden, wenn die Seite mit den persönlichen Daten und dem Gesichtsfoto aufgeschlagen ist. Ausserdem darf die Entfernung zwischen dem Einlesegerät und dem Pass nicht mehr als 10 cm betragen. Seit dem 20.3. kann der neue Reisepass beantragt werden. Die bisherigen Pässe bleiben bis zum Ablauf ihres Gültigkeitsdatums ebenfalls gültig.