IT-Sicherheitsgesetz: Nutzung vom IP-Adressdaten

IDer AK Vorratsdatenspeicherung hat sich für eine strikte Untersagung der Auswertung von IP-Adressdaten ausgesprochen. Der AK sieht jegliche Auswertung von Adressdaten, so Sprecher Patrick Breyer, als Vorratsdatenspeicherung an. Ein vermittelnder Ansatz wird vom Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) eingebracht. Nach dem Vorschlag des FIfF sei ein zweistufiges Verfahren geeignet, um einer Vorratsdatenspeicherung vorzubeugen. Nach dieser Idee sollen zunächst nur Verdachtsfälle gespeichert werden, die dann in einem auditierbaren Verfahren abgefragt werden können sollen. Die Übrigen Adressdaten seien zu pseudonymisieren oder zu verwerfen. Dem stimmt auch der Datenschützer Thilo Weichert zu, der es als „dumm“ betrachtet die Nutzung on IP-Adressdaten vollständig zu untersagen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/IT-Sicherheitsgesetz-Streit-um-Nutzung-von-IP-Adressdaten-2552632.html