Internet Light: Recht im Reim

Dass Juristen nicht nur in den bevorstehenden ’närrischen Tagen‘ zu Späßen aufgelegt und kreativ sind, beweist die Seite http://www.recht-im-reim.de/. Hier

werden die „Segler durch die Elektronenströme“ mit gereimten Recht aus diversen Rechtsgebieten unterhalten.

Die Redaktion wünscht auf diesem Weg allen Lesern eine fröhliche Karnevals- oder auch Faschingszeit frei nach dem Motto von Ludwig Uhland: ‚Wo je bei

altem, gutem Wein / Der Württemberger zecht, / Da soll der erste Trinkspruch sein: / Das alte, gute Recht!‘ (‚Das alte, gute Recht‘ von Ludwig Uhland um

1815).

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