Der Verfassungsberichtshof des Saarlandes hat den Antrag der Partei „Initiative Direkte Demokratie“ zurückgewiesen bzw. teilweise verworfen und entschieden, dass der Landtag des Saarlandes nicht verpflichtet war, die 5 %-Sperrklausel des § 38 Abs. 1 LWG für die Wahlen zum 15. Landtag des Saarlandes aufzuheben oder auszusetzen. Es bleibt folglich bei der 5 %-Sperrklausel bei der am Sonntag anstehenden Landtagswahl.