Import menschlicher embryonaler Stammzellen

Der Bundestag hat heute den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen unter strengen Auflagen erlaubt. Dem Bundestag lagen 3 Anträge vor: ‚Schutz der Menschenwürde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein Import embryonaler Stammzellen‘ (http://dip.bundestag.de/btd/14/081/1408101.pdf), ‚Keine verbrauchende Embryonenforschung: Import humaner embryonaler Stammzellen grundsätzlich verbieten und nur unter engen Voraussetzungen zulassen‘ (http://dip.bundestag.de/btd/14/081/1408102.pdf und ‚Verantwortungsbewusste Forschung an embryonalen Stammzellen für eine ethisch hochwertige Medizin‘ (http://dip.bundestag.de/btd/14/081/1408103.pdf.

Der ‚Nationale Ethikrat‘ hat bereits im Vorfeld zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen auf seinen Seiten eine Stellungnahme veröffentlicht (http://www.nationalerethikrat.de/mitteilung20dez01.htm).

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