Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat auf seiner Website
Hinweise zur Vorabkontrolle nach § 9 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein veröffentlicht (http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/divers/vorabhin.htm). Informiert wird über Grundsätzliches zur Vorabkontrolle sowie über die rechtlichen Grundlagen. Daneben erhält der Nutzer eine Checkliste und Hinweise zum Verfahren beim ULD.