Die hessische Regierung veröffentlicht jetzt das hessische Landesrecht im Internet (http://www.hessen.de/gvbl/start.htm). Hervorgegangen ist das Angebot aus einem Projekt des hessischen Landesdatenschutzbeauftragten (siehe LdW ‚Hessisches Landesrecht‘ von 1999). Als nächster Schritt ist die Veröffentlichung der Verwaltungsvorschriften geplant.