Heftige Kritik am Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Trotz der heftigen Kritik an der Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung hat das Bundeskabinett am 27.05 den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas, abgesegnet. Das Gesetz, das noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten soll, sieht eine Höchstspeicherfrist von zehn Wochen für Verkehrsdaten und von vier Wochen für Standortdaten vor. Gespeichert werden sollen bei Telefonaten die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, sowie Zeitpunkt und Dauer eines Anrufs. Im Mobilfunkbereich soll außerdem der Standort erfasst werden. IP-Adressen sollen ebenfalls mit Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse gespeichert werden. E-Mails sollen hingegen von der Speicherung ausgenommen sein. Der Schutz von Berufgeheimnisträgern wird lediglich durch ein nachträgliches Auswertungsverbot gewährleistet sein. Während der Gesetzgeber versucht den Gesetzentwurf als einen Fortschritt in Sachen "Datenschutz" zu verkaufen, wird in einem Hintergrund-Artikel von heise.de erläutert, warum der Gesetzentwurf an manchen Stellen sogar über den, für verfassungswidrig erklärten, ersten Anlauf der Vorratsdatenspeicherung hinaus geht. 
 
Während das Bundeskabinett weiter auf eine Verabschiedung des Gesetzes im "Eilverfahren", d.h. ohne Möglichkeit zur Diskussion und Änderung des Gesetzes, drängt, hagelte es in der vergangenen Woche erneut heftige Kritik:
 
1. Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) legt in einer 13-seitigen Stellungnahme dar, warum aus ihrer Sicht "schwer wiegende verfassungs- und europarechtliche
Bedenken gegen den Gesetzentwurf" bestehen und liefert eine detaillierte Kritik der einzelnen Paragrafen des Entwurfs.
 
2. Auch die renomierte Organisation "Reporter ohne Grenzen", die sich weltweit für die Freiheit der journalistischen Berichterstattung einsetzt, hat sich mit einer eigenen Presseerklärung gegen den Gesetzentwurf gewandt, da durch die Vorratsdatenspeicherung der journalistische Quellenschutz auf dem Spiel stehe. 
 
3. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat in einem Interview mit dem NDR das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßig kritisiert.
 
4. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erinnerte in einer Erklärung an das Urteil des Bundesverfassungsgericht, dass die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hatte und betonte, dass die Bundesregierung den Nachweis der Erforderlichkeit schuldig bleibe. 
 
5. Die Digitale Gesellschaft appelierte an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages "dieses verfassungswidrige Gesetz nicht aus falsch verstandener Koalitions- und Fraktionsdisziplin" zu verabschieden.
 
6. Aus einer Umfrage von N24/Emnid geht hervor, dass die Mehrheit der Deutschen die Vorratsdatenspeicherung ablehnt. 
 
7. Der AK Vorrat attestierte der Bundesregierung eine "unerträgliche Lernresistenz", die Vorratsdatenspeicherung gehöre auf die "Müllhalde der Geschichte". 
 
8. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. und der Verband der deutschen Internetwirtschaft wiederholten ihre Kritik aus den letzten Wochen und bemängelten insbesondere die wirtschaftlichen Risiken für Telekommunikationsanbieter.