Blogs erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Auch Juristen nutzen diese Technologie, um über Neuigkeiten im Recht zu berichten oder die juristische Entwicklung zu kommentieren. Während es in den USA bereits eine fast unüberschaubare Anzahl dieser so genannten ‚Blawgs‘ gibt, findet man im deutschsprachigen Raum bisher nur sehr wenige.
Einer der ersten deutschen Blawgs ist die ‚Handakte WebLAWg‘. Verwaltet und gepflegt wird sie von Rechtsanwalt Rainer Langenhan, Autor des Buches ‚Internet für Juristen‘. Hier informiert er täglich über juristische Neuigkeiten weltweit und verweist auf Informationsquellen und Recherchetools, die besonders für den Praktiker von Interesse sein könnten. Alle Beiträge stehen – wie bei Blogs meist üblich – zur Diskussion offen und können von den Lesern kommentiert werden. Die neusten Einträge kann man sich zudem über einen ‚Feed Reader‘ täglich auf den heimischen PC liefern lassen.
Linklisten zu anderen juristischen Weblogs, Wikis, News und Informationen vervollständigen das Angebot der ‚Handakte WebLAWg‘.
Speziell dem deutschen Recht und dort speziell dem ‚Familienrecht‘, ‚Immobilienrecht‘ und Zivilrecht‘
widmet sich Herr Langenhan auf seiner Kanzleihomepage. Beide Webprojekte ergänzen einander und sind über einen Link miteinander verbunden.