Facebook darf nach einer gestern, 11.05.2021, veröffentlichten Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar in Deutschland vorerst keine personenbezogenen Daten seines Messengerdienstes WhatsApp mehr zu eigenen Zwecken verarbeiten.
Die Anordnung in dem im April eröffneten Dringlichkeitsverfahren gilt für maximal drei Monate. Um eine Entscheidung auf europäischer Ebene herbeizuführen, wurde eine Befassung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) beantragt.
Quellen:
- https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/05/2021-05-11-facebook-anordnung
- https://www.dury.de/datenschutzrecht-blog/whatsapp-facebook-datenschutz-hamburgischer-datenschutzbeauftragter-erlaesst-eilverfuegung-und-untersagt-uebertragung-der-kontaktdaten-zu-facebook
- https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/whatsapp-hamburger-datenschuetzer-erlaesst-anordnung-gegen-facebook-a-e5504670-4907-4352-a7dd-2370f39b6d92
- https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/04/2021-04-13-facebook
Update:
Facebook hat sich zur Anordnung der Hamburger Aufsichtsbehörde geäußert und mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, diese zu ignorieren und die Daten ab 15.05.2021 wie geplant zu übertragen.
Update vom 21.07.2021:
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die Entscheidung Caspars zur Anordnung gegen Facebook nicht gebilligt.