„Grafik anzeigen“ verboten!

Das LG Köln, das zuletzt wegen der Freigabe der IP-Adressen in den sog. Redtube-Fällen heftig in der Kritik stand, sorgt erneut mit einer Entscheidung für Aufmerksamkeit. In einer aktuellen Entscheidung hat das Gericht bzgl. des Urheberpersönlichkeitsrechts festgestellt, dass in den ABG von Pixelio.de (einem Anbieter für lizenzfreie Bilder) nicht ausreichend geregelt ist, dass der Urheber auf die Nennung seines Namens verzichtet, wenn das Bild im Kontextmenü des Browsers geöffnet wird. Sollte sich diese Ansicht auch in anderen Fällen durchsetzen, könnten Website-Betreiber vor einer neuen Abmahnwelle stehen.

Related Links