Grünes Licht für spätabendliches Public-Viewing während der WM

Die Fussball-Weltmeisterschaft in Brasilien wirft ihre Schatten voraus. Da viele der Spiele erst zu später Stunde stattfinden hat das Bundeskabinett am 02.04.2014 die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien (Public-Viewing-Verordnung) beschlossen. Diese sieht für die Zeit der Weltmeisterschaft vom 12. Juni bis 13. Juli 2014 Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregelungen vor. Die Verordnung regelt Anforderungen zum Schutz gegen Lärm an die Errichtung und den Betrieb der Anlagen im Hinblick auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien. Die Länder haben am 23.05.2014 der Verordnung zugestimmt.
So können die Fußballspiele aus Brasilien nun auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr – in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht – gezeigt werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den Vorgängerverordnungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaften in den Jahren 2006 und 2010.

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