Im Rechtsstreit zwischen Google und amerikanischen Verlagsunternehmen sowie Autorenverbänden über Google Books wurde das Vergleichsangebot, das Google erstmals 2008 vorgelegt und mehrmals überarbeitet hat, von dem zuständigen Richter in New York für nicht akzeptabel und unzureichend befunden. Der Richter, dem die Inhaltskontrolle des Vergleichsangebots in dem Sammelklageverfahren obliegt, sah insbesondere wettbewerbsrechtliche Probleme. Zudem mahnte er eine andere Vorgehensweise zur Zustimmungseinholung an. Nach Auffassung des Richters solle ein „opt-in-Verfahren“ das bisher vorgesehene „opt-out-Verfahren“ ersetzen.