Google bremst E-Privacy Verordnung aus

Im Rahmen einer vom US-Bundesstaat Texas eingereichten Wettbewerbsklage gegen Google tauchen neue Details zum Lobbying-Verhalten des Konzerns auf. Laut einem Bericht der New York Times wurde vom zuständigen Gericht die Klageschrift in dem Wettberwerbsverfahren ungeschwärzt veröffentlicht. Darin seien unter anderem Google-interne Dokumente zitiert, wonach Google behauptet, „erfolgreich bei der Verlangsamung und Verzögerung“ des EU-Gesetzgebungsverfahrens für die Verordnung über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (E-Privacy Verordnung) gewesen zu sein und „hinter den Kulissen Hand in Hand mit anderen Unternehmen gearbeitet“ zu haben. Das Memo soll im Vorfeld eines Treffens zwischen den großen Big-Tech-Unternehmen inklusive Facebook, Apple und Microsoft erstellt worden sein.

Die E-Privacy-Verordnung wird aktuell auf EU-Ebene verhandelt. Zu Beginn des Rechtssetzungsverfahrens war vorgesehen, dass die E-Privacy-Verordnung zeitglich mit der DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Die Mitgliedsstaaten können sich aber seit vielen Jahren nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen. Im Februar einigte man sich im Rat auf einen Entwurf, der u.a. Vorschriften zur zweckfremden Weiterverarbeitung von Kommunikationsmetadaten ohne Einwilligung der Endnutzer enthält. Abgeordnete rügten die „Aushölungsversuche der Industrie“ hätten Früchte getragen. Mit der gemeinsamen Position des Rats können nun die sog. Trilog-Verhandlungen beginnen.

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