GNU GPL in Frankreich durch Nutzer gerichtlich durchgesetzt

Ein französischer Träger von Erwachsenenbildung (AFPA) hat erfolgreich vor dem Pariser Appellationsgericht wegen GNU General Public License-Verstößen geklagt. Ein Dienstleister, für Hard- und Software für Bildungseinrichtungen hatte dem Kläger unter anderem VNC als Teil der Computerausstattung geliefert, sich aber anschließend geweigert, den Quellcode offenzulegen und hatte zudem die GPL-Lizenzhinweise aus dem Code entfernt. Mit der gerichtlichen Entscheidung ist nicht nur die Gültigkeit der GNU GPL bestätigt worden. Vielmehr wurde klargestellt, dass nicht nur die Urheber von GPL-Software, sondern auch Dritte als Nutzer die Lizenzbedingungen gerichtlich durchsetzen können.

Related Links