Noch in dieser Legislaturperiode sollte der rechtliche Rahmen für das vollautomatisierte Fahren geschaffen werden. Dies steht nun doch auf der Kippe. Unstimmigkeiten zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundesjustizministerium verzögern die Abstimmung. Es geht hauptsächlich um den Punkt, ob erhobene Daten (insb. Routen) vom Kraftfahrt-Bundesamt an Sicherheitsbehörden weitergegeben werden können. Das Justizministerium fordert ein Mobilitätsdatengesetz, nach dem Halter und Fahrer jederzeit über ihre Daten bestimmen und verfügen können.
Die Gegenansicht fordert, das Gesetz schnellstmöglich zu verabschieden und die strittigen Fragen zum Datenzugriff vorerst auszuklammern, um u.a. einen Technologievorsprung zu erreichen – Deutschland wäre der erste Staat, der „Fahrzeuge ohne Fahrer aus der Forschung in den Alltag holt“.