Ab dem 1. Januar 2003 nimmt das ‚Harmonisierungsamt im Binnenmarkt‘ mit Wirkung zum 1. April 2003 auch Anmeldungen für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster entgegen (http://oami.eu.int/de/design/default.htm). Weitergehnde Informationen können der Pressemitteilung des Harmonisierungsamts entnommen werden.