Follow-up zu „Friedrich Müller®“

Nachdem wir im Mai über Maßnahmen der Bundesnetzagentur gegen einen österreichischen Telefonspammer („Friedrich Müller®“) berichtet haben, weist die BNetzA nun auf mehrere Gerichtsentscheidungen hin, die in dieser Sache ergangen sind. Zu den Entscheidungen zählt unterem ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 7. August 2008 (Az. 1 L 872/08), sowie ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 26. September 2008 (Az. 13 B 1329/08).

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