Erstinstanzlich hatte das Bezirksgericht in Helsinki am 25.Mai über die Bedeutung eines Kopierschutzes zu urteilen. Einstimmig wurde entschieden, dass das „Content Scrambling System“ (CSS), welches für DVD verwandt wird, ineffektiv sei, da es seinen Schutzzweck nicht erfüllt. Somit sei die Umgehung dieses Schutzes auch nicht verboten. Mit der EU-Urheberrechtsrichtline von 2001, wurde die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen verboten und unter Strafe gestellt. 2005 hatten einige finnische Bastler und Aktivisten eine Website erstellt, auf welcher sie Informationen zur Umgehung des CSS-Kopierschutzes veröffentlichen. Kurze Zeit später hatten sie Selbstanzeigen bezüglich einer potentiellen Verletzung des Urheberrechts erstattet, da sie dachten, die Anzeigen würden nicht weiter verfolgt werden, was entgegen ihrer Erwartung jedoch geschah.
Das Gericht hat nun geurteilt, dass CSS nicht mehr als wirksame Kopiersperre betrachtet werden könne. Ein norwegischer User hatte es bereits 1999 geknackt und seitdem habe es auch Entschlüsselungs-Werkzeuge gegeben. Zudem gäbe es sogar einige Betriebssysteme, die dieses Programm bereits vorinstalliert hätten.