Ab dem 01.05.2002 können beim Finanzgericht Hamburg ‚…Klagen, vorläufige Rechtsschutzgesuche und Schriftsätze per e-Mail eingereicht werden‘ (http://www.fghamburg.de/). Hamburg ist damit das erste deutsche Bundesland, das den elektronischen Rechtsverkehr für Verfahrensbeteiligte ermöglicht hat.
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