Fahndung per SMS

Die Antwort des Deutschen Bundestages auf die Kleine Anfrage der FDP zur Fahndung per SMS wurde nun im Internet veröffentlicht (http://dip.bundestag.de/btd/15/014/1501448.pdf). Danach ist nach Auffassung der Bundesregierung der Einsatz von so genannten ’stillen SMS‘ im Mobilfunk zur Ermittlung des ungefähren Standorts einer Zielperson unverzichtbares Hilfsmittel für Ermittlungs-, Fahndungs- und Observationszwecke.

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