Facebook II.

Das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) hat in einer jüngst erschienenen Stellungnahme seine Vorgehensweise nochmals ausführlich dargestellt und sein Handeln erläutert. Das ULD hatte zuletzt mit der Zustellung erster Abmahnung wegen Rechtsverstößen im Zusammenhang mit der Nutzung von Facebook begonnen. Unter den von der ULD wegen ihrem Facebook-Nutzungsverhalten kritisch beäugten Einrichtungen ist auch die Staatskanzlei Schleswig-Holsteins zu finden. Diese hat sich mit einem eigenen Statement auf ihrer Homepage zu Wort gemeldet und Stellung zu den Bedenken des ULD bezogen. Der Mitteilung ist zu entnehmen, dass die Staatskanzlei die Anliegen des ULD prüft und weiter im Dialog zu der Einrichtung steht. Konsequenzen im Umgang mit dem strittigen „Gefällt-mir“-Button blieben bislang aus.

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