Facebook darf weiterhin keine Whatsapp Nutzerdaten zusammenführen

Herbst vergangenen Jahres ging der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar mit einer Anordnung gegen Facebook/Whatsapp vor um die Zusammenführung von Profil- und Nutzungsdaten (u.a.Telfonnummern, Nutzungszeiten) zu unterbinden und bereits zusammengeführte Daten löschen zu lassen. Facebook kündigte infolgedessen an, mit rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen zu wollen. Vergangenen Dienstag entschied das Verwaltungsgericht Hamburg und gab Caspar größtenteils recht. Facebook dürfe weiterhin keine Nutzerdaten von Whatsapp zusammenführen, löschen müsse es jedoch auch keine. Das Gericht hält vor allem die Möglichkeiten der Zustimmung für irreführend. Das Gericht erklärte auch das Facebook EU-Datenschutzrecht einhalten müsse, unabhängig davon ob konkret deutsches oder irisches Datenschutzrecht anwendbar sei.

Wie zu erwarten ist die Entscheidung damit aber noch nicht vom Tisch, Facebook wird laut einem Sprecher in Berufung gehen.

Meldung auf Heise.de:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Austausch-deutscher-Nutzerdaten-zwischen-WhatsApp-und-Facebook-bleibt-verboten-3695463.html

Beschluss des VG Hamburg vom 24.04.2017 (13 E 5912/16*):
justiz.hamburg.de/contentblob/8629086/0e38d60316ebe406308089594231c9ea/data/13-e-5912-16-beschluss-vom-24-04-2017-anonymisierte-fassung.pdf#

Pressemitteilung zu Anordnung aus dem Herbst:
https://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/anordnung-gegen-massendatenabgleich-zwischen-whatsapp-und-facebook.html